Verzweifeltes Kramen in der Wahlrechts-Trickkiste: Drei Prozent statt fünf Prozent?

Nachdem eine Neuauszählung der letzten Bundestagswahl maximal hinausgezögert wird, soll nun womöglich in anderer Richtung am Wahlrecht gedreht werden: Die bisher unantastbare Fünf-Prozent-Hürde wird infrage gestellt. Die Gründe sind kenntlich.

Von Dagmar Henn

Wem bei der Nichtzulassung von AfD-Kandidaten zu Kommunalwahlen in mittlerweile einer ganzen Reihe von Kommunen noch nicht schwummrig wurde, der bekommt jetzt ganz neues Material geliefert: eine Debatte darüber, ob nicht die Fünf-Prozent-Klausel im Wahlrecht durch eine Drei-Prozent-Klausel ersetzt werden soll.

Über Jahrzehnte hinweg galt die Fünf-Prozent-Hürde geradezu als der Heilige Gral der bundesdeutschen Demokratie. Vor diesem Hintergrund wundert es ein wenig, zu sehen, wie diese Debatte jetzt aufkommt.

Wenig wundert sie allerdings, wenn man daran denkt, dass gerade in Sachsen-Anhalt die SPD davor steht, womöglich an eben dieser Hürde zu scheitern, und dass viele im Parlament vertretene kleinere Parteien eine AfD-Mehrheit verhindern würden ‒ nicht durch die inhaltliche Stärke oder Überzeugungskraft der anderen Parteien, sondern wieder einmal durch eine Änderung der Bedingungen, wie schon bei den oben erwähnten Kommunalwahlen.

Dabei war diese Wahlhürde ursprünglich eine ebenso bizarre deutsche Besonderheit wie der Verfassungsschutz: Der Parlamentarische Rat, der 1949 neben dem Grundgesetz das Wahlrecht für die erste Bundestagswahl schrieb, hatte gar keine Fünf-Prozent-Hürde vorgesehen ‒ es waren die Westalliierten, die diese Regelung forderten. Die Sowjetunion als vierte Besatzungsmacht wandte sich dagegen, weil diese Regelung undemokratisch sei.

In den Jahrzehnten seitdem haben eine Reihe weiterer Länder in Europa derartige Klauseln eingeführt. Das betrifft selbstverständlich nur die Länder, die ein Verhältniswahlrecht haben, und nicht diejenigen, die ein Mehrheitswahlrecht aufweisen. Eine Ausnahme sind bis heute die Niederlande.

Die bundesdeutsche Geschichte belegt, dass diese Hürde das Aufkommen neuer Parteien erschwert. Was vielleicht mit zum Phänomen der "Volkspartei" beigetragen hat ‒ das es inzwischen nicht mehr gibt. Dazu werden von allen einstmals großen Parteien die Interessen zu vieler Gruppen in der Bevölkerung ignoriert, deutlich symbolisiert durch das fast völlige Verschwinden von Handwerkern aus dem politischen Personal, auf so gut wie allen Ebenen.

Allerdings muss man eine Tatsache festhalten: Relevant ist die Frage, ob es eine derartige Klausel gibt oder nicht, nur bei großen Vertretungskörperschaften. Auf der untersten Ebene der Gemeinderäte gibt es meist eine natürliche Grenze ‒ bei einem Gremium, das aus zwanzig Personen besteht, sind fünf Prozent als Minimum gesetzt, ganz ohne besondere Regel. Im Bundestag sähe das natürlich anders aus. Der hatte zu Anbeginn 402 Abgeordnete, wuchs dann bis 2021 auf 736 Abgeordnete an und wurde dann wieder, die zweite "Schrumpfkur" nach 2002 (damals von 662 auf 598), auf 630 Sitze begrenzt. Das entspräche einer natürlichen Grenze von rund 0,15 Prozent.

Bei der letzten Bundestagswahl wären damit das BSW, die FDP, die Freien Wähler, die Tierschutzpartei, Volt, die Partei, dieBasis, Bündnis Deutschland und die ÖDP eingezogen. Die jetzt vorgeschlagenen drei Prozent hätten noch BSW und FDP überschritten.

Das absolute Chaos wäre auf diese Weise noch lange nicht ausgebrochen. Und womöglich wäre der Anteil an Personen mit einem erkennbaren politischen Profil etwas höher als aktuell, da das Angebot an Kandidaten vor allem von den internen Mechanismen der Parteien bestimmt wird, deren Kriterien sich von denen der Wähler oft deutlich unterscheiden. Die Beobachtung zeigt, dass die Wähler eher ausgeprägte Persönlichkeiten wollen, weil das eine gewisse Verlässlichkeit der Positionen garantiert, die Parteien aber eher nach dem Gegenteil streben ‒ weil sie zwar theoretisch von unten nach oben, praktisch aber von oben nach unten funktionieren, also Anpassungsbereitschaft und Gehorsam favorisierte Eigenschaften sind, was man am derzeitigen politischen Personal gut beobachten kann.

Ins Spiel gebracht hat die Absenkung der Hürde der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der einst von der CSU vorgeschlagen worden war. Ihm assistiert, angesichts der aktuellen Umfragen nicht wirklich eine Überraschung, der SPD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann. Was gleich ein Alarmsignal auslöst: Nachdem diese Regel in Sachsen-Anhalt nicht Teil der Landesverfassung ist (anders als zum Beispiel in Bayern), kann sie durch eine einfache Mehrheit im Landtag geändert werden, was theoretisch über eine Sondersitzung noch vor den am 20. September anstehenden Landtagswahlen möglich wäre.

Unvorstellbar? Nach der Verabschiedung eines Schuldenvolumens von 1 Billion Euro durch einen abgewählten Bundestag ist eigentlich kaum mehr etwas unvorstellbar. Wenn die Äußerungen von Papier und Willingmann tatsächlich wiedergeben, was in den Parteien gedacht und akzeptiert wird, ist so ein Manöver mehr als denkbar, samt seiner Wiederholung in allen anderen Bundesländern, die vor Landtagswahlen stehen. In Sachsen-Anhalt jedenfalls bräuchte man sich um das letzte Teilchen der erforderlichen Mehrheit keine Gedanken machen: Die aktuell dort an der Regierung beteiligte FDP würde schon aus schierem Eigeninteresse dafür stimmen.

Was allerdings davon abhängt, wie sich die Debatte auf Bundesebene entwickelt, denn da müsste sich eine prospektive Mehrheit für dieses Manöver zumindest abzeichnen, noch ehe der Bundestag am 8. September die Sitzungen wieder aufnimmt. Nur, damit dieser Schritt nicht allzu sehr in der Luft hängt.

Auch wenn Papier in seiner Argumentation auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Europawahlen aus dem Jahr 2011 verweist, das die Fünf-Prozent-Hürde für die EU-Wahlen zurückwies ‒ ganz so einfach ist das nicht. Denn das Hauptargument des Verfassungsgerichts dagegen war, dass das EU-Parlament über keine Regierung entscheide und auch die Gesetzgebung "nicht von bestimmten Mehrheitsverhältnissen im Europäischen Parlament abhängig" sei. Anders gesagt: Das EU-Parlament ist eben kein richtiges Parlament. Was Papier genau wissen dürfte, auch wenn dieses Urteil im zweiten Senat erging und er selbst bereits seit 2010 nicht mehr als Verfassungsrichter tätig war.

Aber der stets vorgetragene Hauptgrund, warum die Prozentschwelle erforderlich sei, war immer schon geheuchelt. Die Weimarer Republik scheiterte mitnichten daran, dass 15 Parteien in ihrem Parlament saßen. Die Partei, die ihr Ende herbeiführte, war keine Kleinpartei. Italien hatte in den letzten Jahrzehnten zeitweise 12 Parteien im Parlament, ohne dadurch undemokratischer zu werden. Viel entscheidender waren die Weltwirtschaftskrise, Massenarbeitslosigkeit und Elend, verschärft durch die Brüningschen Notverordnungen, auf der einen, und die Entscheidung der deutschen Industrie, Hitler zu stützen, auf der anderen Seite. Keiner dieser Faktoren wäre durch eine Prozenthürde für das Parlament verändert worden.

Auch die Umstände ihrer Einführung sprechen deutlich dagegen, dass sie irgendetwas mit "Lehren aus Weimar" zu tun gehabt hätte. Die Westalliierten hatten 1949 schon längst keine Probleme mehr mit Nazis. Im Gegenteil: Sowohl im britischen als auch im amerikanischen Sektor wurden einzelne Gruppen davon geradezu gepflegt und auf Vorrat gehalten. Der ganze Prozess, der heute so freundlich "Westbindung" genannt wird, zielte von vornherein auf eins: eine Remilitarisierung des Westteils, und dann womöglich eine Nutzung in genau der Weise, wie heute die Ukraine genutzt wird. Ein Schicksal, dem Deutschland glücklicherweise dennoch entronnen ist.

Das Ende von Weimar hatte viel damit zu tun, dass schon unter Brüning die Demokratie ad absurdum geführt wurde. Ereignisse wie der Berliner Blutmai 1929, als die sozialdemokratisch kommandierte Polizei auf einer Demonstration zum 1. Mai 33 Menschen erschoss, trugen ebenfalls dazu bei. Der Schritt vor der Machtübergabe an die Nazis war die Entkernung der Demokratie durch die "demokratischen Parteien".

Sollte jetzt, mit dem opportunistischen Gedanken, damit eine AfD-Regierung zu verhindern, die Prozentschwelle gesenkt werden, dann brächte das die Republik tatsächlich ein Stück näher an Weimarer Verhältnisse. Aber nicht wegen der Zahl der Parteien ‒ sondern weil die Missachtung der Demokratie durch die Regierenden wesentlich zum Ende der Weimarer Republik beigetragen hat.

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